Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von ATD-audio, sound reign engineering unltd., Alexander Donath Dipl.-Ing. MT, München.
Im Folgenden genannt Firma ATD.

zur Verwendung für folgende Interessenten:
1. eine Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer);
2. eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Vereinen und eingetragenen Genossenschaften.
Im Folgenden genannt Besteller.

1. Geltungsbereich, Angebote, Auftragsbestätigung
a. Nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen der Firma ATD; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos erbringen.

b. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
c. Soweit in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt ist, sind unsere Angebote freibleibend und jederzeit widerruflich.

2. Lieferung
a. Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich und nur annähernd.

b. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei vorgenannten unvorhergesehenen Lieferungshindernissen können wir auch vom Vertrag zurücktreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

3. Versand und Verpackung
a. Die Lieferungen erfolgen, soweit nicht in diesen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder schriftlich mit dem Besteller etwas anderes vereinbart wurde, ab Werk. Mit dem Versandbeginn geht alle Gefahr (Bruch, Schwund usw.) auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart war.

b. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt auf dem preisgünstigsten Wege, sofern nicht ausdrücklich eine andere Versandart vereinbart ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Die Preise verstehen sich in EURO, ab Lager München, ausschließlich Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Versicherung.
b. Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne
jeden Abzug zahlbar.

c. Skonti, Valutierung, Kreditierung, Teilzahlung oder andere von 4.a. abweichende Arten müssen mit Abschluß des Auftrags schriftlich erfolgen und von Firma ATD expliziert und ebenfalls schriftlich bestätigt werden.

d. Die Zahlung ist erst erfolgt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag bei Firma ATD gutgeschrieben wird. Bei verspäteter Zahlung werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schäden Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet. Ist Firma ATD ein noch größerer Zinsschaden entstanden, so wird dieser dem Besteller berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
e. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Besteller ist nur soweit zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

f. Wir behalten uns eine angemessene Preisanpassung entsprechend der nach Vertragsschluss eintretenden Kostenerhöhungen, insbesondere infolge veränderter Material- und Lohnkosten, vor.
g. lm Falle eines Zahlungsverzuges werden unsere gesamten, zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen, sofort fällig.

5. Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Ansprüche aus der Geschäftsverbindung beinhalten auch Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung sowie Kosten einer Intervention wegen einer Pfändung der Kaufsache durch Dritte. Schecks und Wechsel gelten erst mit der unwiderruflichen Einlösung als Zahlung.

b. Der Besteller ist zu einer Veräußerung der Kaufsache im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt. Im Falle der Weiterveräußerung der Kaufsache tritt er bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche bereits jetzt seine aus der Veräußerung der Kaufsache entstehenden Forderungen gegenüber seinen Kunden an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Abtretung umfasst auch eine etwaige Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. Bis auf unseren Widerruf ist der Besteller zum Einzug der abgetretenen Forderung im eigenen Namen berechtigt.

c. Auf unser Verlangen hin ist der Besteller verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung der Kaufsache Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen und uns insoweit Einsicht in seine Bücher und Rechnungen zu gewähren. Von einer etwaigen Pfändung der Kaufsache oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu unterrichten.

d. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Verbindung der Kaufsache mit nicht in unserem Eigentum stehender Sachen.

e. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers hinsichtlich des 20% übersteigenden Betrages zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

f. Sind Eigentumsvorbehalte in einem ausländischen Staat, falls dessen Recht zur Anwendung gelangt, nicht wirksam oder bedürfen sie neben der vertraglichen Vereinbarung zum Beispiel noch einer Registrierung, so ist der Besteller auf seine Kosten verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere alle seinerseits erforderlichen Erklärungen abzugeben, um den Eigentumsvorbehalt wirksam werden zu lassen oder um uns Sicherheiten zu verschaffen, die einem Eigentumsvorbehalt gleichwertig sind.

6. Haftung
a. Wir haften bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Bestellers sowie im Rahmen einer übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie nach den gesetzlichen Vorschriften.

b. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir, wenn keiner der in 6.a. bezeichneten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

c. Wir haften, wenn keiner der in 6.a. und 6.b. bezeichneten Fälle gegeben ist, beschränkt auf die vertraglich geschuldete Vergütung, maximal bis zur Höhe von EURO 5.000,00.

d. Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes besteht
uneingeschränkt.
e. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Gewährleistung
a. Bei Vorliegen eines Mangels an der Kaufsache behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Erforderliche Aufwendungen zum Zwecke der Mangelbeseitigung, die sich daraus ergeben, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wird, sind vom Besteller zu ersetzen. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer 6 unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

b. Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beträgt 2 Jahre. Fälle arglistiger Täuschung, des Vorsatzes und der §§ 478, 479 BGB sind hiervon ausgenommen. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach dem Gesetz.

c. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller die Kaufsache weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, es sei denn, er weist nach, dass die Verarbeitung oder Veräußerung erforderlich war, um einen größeren Schaden zu verhüten.

d. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sind von der Ersatzleistung ausgeschlossen.

e. Nur mit Erhalt einer von Firma ATD vergebenen RMA-Nummer hat der Kunde das Recht, neuwertige Ware an Firma ATD zurückzuschicken.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Verschwiegenheit

a. Sofern wir technische Unterlagen, Abbildungen, Formen, Werkzeuge, Muster oder auch Angebotsunterlagen überreichen, behalten wir uns das Eigentum und sämtliche gewerblichen Urheber- bzw. Schutzrechte vor, auch wenn der Besteller die Kosten dafür ganz oder teilweise übernommen hat. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werdenund sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben. Dem Besteller ist es untersagt, die Kaufsache unter Zuhilfenahme der technischen Unterlagen, Abbildungen, Formen, Muster und/oder Angebotsunterlagen selbst oder durch Dritte produzieren zu lassen.

b. Wird die Kaufsache nach den Unterlagen angefertigt, die dem Besteller überlassenen wurden, so haftet der Besteller dafür, dass die Herstellung und/oder die Lieferung nicht die gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
a. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

b. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand Januar 2007